Öffentlicher Dienst

Tarifrunde ÖD 2016: Die ver.di-Mitglieder haben entschieden!

Tarif- und Besoldungsrunde 2016 mit Bund und VKA
01.06.2016
Tarifinfo ÖD 2016 vom 31.05.2016 Die ver.di-Mitglieder haben entschieden

78 Prozent für die Annahme der Tarifeinigung vom 29. April 2016

In guter demokratischer Tradition hatten die ver.di-Mitglieder beim Bund und den kommunalen Arbeitgebern in den letzten vier Wochen die Möglichkeit, über das am Verhandlungstisch erreichte Tarifergebnis zu entscheiden.

78 Prozent sagten „JA“ zum Ergebnis!

Die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst folgte dem Votum der Mitglieder und nahm die Tarifeinigung am 31. Mai 2016 endgültig an. Damit kann die Tarifrunde offiziell beendet werden. Es folgen noch die Redaktionsverhandlungen mit den Arbeitgebern, bei denen die Tarifeinigung in konkrete Tariftexte umgesetzt wird.

Dieser Abschluss konnte nur durch die beeindruckende Beteiligung an den Warnstreiks, insbesondere vor dem letzten Verhandlungstermin, erreicht werden. Etwa 150.000 ver.di-Mitglieder waren dabei und haben so Druck auf die Arbeitgeber gemacht. Das Ergebnis kann sich sehen lassen und zeigt, dass Solidarität sich lohnt.

Die Tabellenentgelte steigen ab dem 1. März 2016 um 2,4 Prozent und ab dem 1. Februar 2017 um weitere 2,35 Prozent. Diese Erhöhungen gelten auch für die Entgelte für Praktikantinnen und Praktikanten.

Die Vergütungen für Auszubildende werden ab dem 1. März 2016 um 35 Euro und ab 1. Februar 2017 um 30 Euro erhöht. Damit haben wir eine deutliche Reallohnsteigerung durchgesetzt!

Die Angriffe der kommunalen Arbeitgeber auf die Zusatzversorgung und die damit einhergehenden Eingriffe zum Nachteil der Versicherten, konnten erfolgreich abgewehrt werden. Für die Zusatzversorgung im Bereich der VKA konnte ein maßgeschneidertes Ergebnis erzielt werden. Bei Zusatzversorgungskassen mit zusätzlichem Finanzierungsbedarf werden die Kosten paritätisch zwischen Arbeitgeber und Versicherten aufgeteilt.

Für die bei der VBL versicherten Beschäftigten des Bundes und der kommunalen Arbeitgeber wird die 2015 mit den Ländern vereinbarte Regelung übertragen. Sie sieht ebenfalls ein paritätische Aufteilung der Kosten vor.

Mit der VKA konnte endgültig eine Einigung über die am 1. Januar 2017 in Kraft tretende Entgeltordnung erzielt werden. Sie führt in vielen Bereichen zu deutlich verbesserten Eingruppierungen.

Damit sind drei zentrale Tarifziele erreicht!

Nun gilt es, den noch nicht organisierten Beschäftigten klarzumachen, dass solche Erfolge nur mit einer starken Gewerkschaft ver.di erreicht werden konnten!

Tariflichen Anspruch auf die ausgehandelten Leistungen haben nur Mitglieder der Gewerkschaft!