Zusammen mit der Tarifeinigung in der Lohnrunde konnte am 29. April 2016 nach fast zehnjährigen Verhandlungen endlich auch die neue Entgeltordnung zum TVöD abschließend mit den kommunalen Arbeitgebern (VKA) geeint werden.
Sie wird zum 1. Januar 2017 in Kraft treten und löst die bisherige Übergangsregelung der Weitergeltung der bisherigen Anlagen 1a und 1b zum BAT und der Zuordnung der Vergütungsgruppen zu den Entgeltgruppen des TVöD nach der Anlage 3 zum TVÜ-VKA ab. Gleichzeitig stellt sie die erste umfassende Überarbeitung aller Eingruppierungsmerkmale seit 50 Jahren dar. Die speziellen Tätigkeitsmerkmale in den Lohngruppenverzeichnissen (Beispiele und „Ferner“-Merkmale) gelten weiter.
__________________
Alle Infos zur neuen Entgeltordnung zum TVöD im Download.