Öffentlicher Dienst

Personennahverkehr (TV-N): Tarifeinigung erzielt!

Tarif- und Besoldungsrunde 2016 mit Bund und VKA
03.05.2016
Tarifinfo ÖD 2016 vom 30.04.2016 Personennahverkehr (TV-N): Tarifeinigung erzielt!

Tabellenerhöhungen um 2,4 % ab 1. März 2016 und um 2,35 % ab 1. Februar 2017 – Leistungskürzungen bei der Zusatzversorgung abgewehrt – Übernahmeregelung für Azubis wird fortgeführt

Die Tarifeinigung im Überblick:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte ab dem 1. März 2016 um 2,4 Prozent
  • Weitere Erhöhung der Tabellenentgelte ab 1. Februar 2017 um 2,35 Prozent
  • Erhöhung der Vergütungen für Auszubildende ab 1. März 2016 um 35 Euro und ab dem 1. Februar 2017 um 30 Euro
  • Laufzeit bis 28. Februar 2018
  • Verlängerung der Übernahmeregelung für Azubis um zwei weitere Jahre
  • 50 Euro Lehrmittelzuschuss pro Jahr für Azubis
  • Übernahme der Unterbringungskosten bei auswärtigem Berufsschulbesuch
  • Verlängerung der Tarifverträge zur Altersteilzeit um zwei weitere Jahre

Betriebliche Altersversorgung
Den von den Arbeitgebern geforderten Eingriff in das Leistungsrecht hat ver.di abgewehrt. Auch die einseitige Belastung der Versicherten aller Zusatzversorgungskassen konnte durch gute Argumente und die klaren Signale unserer Mitglieder verhindert werden. Nur in den Kassen, bei denen ein tatsächliches Finanzierungsproblem besteht, werden Beiträge erhoben oder erhöht - und zwar zu gleichen Teilen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Beitragssenkungen gelten in Zukunft für beide Seiten.

Bei der Versorgungskasse des Bundes und der Länder (West) wird ein zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage erhoben. Er beträgt ab 1. Juli 2016 0,2 Prozent, ab 1. Juli 2017 0,3 Prozent und ab 1. Juli 2018 0,4 Prozent. Bei den kommunalen Zusatzversorgungskassen Baden-Württemberg, Wiesbaden, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg wird ein zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage erhoben. Er beträgt ab 1. Juli 2016 0,2 Prozent, ab 1. Juli 2017 0,3 Prozent und ab 1. Juli 2018 0,4 Prozent.

Grundsätzlich gilt: Die Arbeitgeber tragen in gleichem Maße zur Finanzierung bei. Die Tarifregelungen für die Zusatzversorgung sind 2026 erstmals kündbar.

Die Beschäftigten im Nahverkehr verdienen Wertschätzung und angemessene Bezahlung für ihre engagierte und verantwortungsvolle Arbeit. Mit diesem Verhandlungsergebnis ist uns gemeinsam ein weiterer Schritt dahin gelungen. Die angebotene Entgelterhöhung liegt deutlich über der erwarteten Inflationsrate von 0,5 Prozent für 2016 und 1,5 Prozent für 2017.

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